Stellungnahme zu THC-Werten in Lebensmitteln

Die Rückruf-Aktion von Hanf-Proteinpulver (Marke Veganz, April 2016) zeigt, dass
der Begriff Tetrahydrocannabinol (THC) unpräzise genutzt und die Berichterstattung undifferenziert geführt wird. Grenzwerte werden genannt, obwohl lediglich Empfeh-lungen vorliegen, die ihrerseits auf dem Gehalt an Gesamt-THC oder dem Gehalt an Delta-9-THC basieren. Im vorliegenden Fall wird der analytisch ermittelte Gesamt-THC-Wert zur Beurteilung eines Hanf-Lebensmittels mit der EFSA-Empfehlung für Delta-9-THC verwechselt. Somit werden voneinander unabhängige Werte zueinander in Beziehung gesetzt. Generelle Empfehlungen für die Aufnahme von reinem THC pro Kilogramm Körpergewicht werden fälschlicherweise auf die Richtwerte zur Aufnahme von Gesamt-THC durch verzehrfähige Lebensmittel übertragen.

Zum Begriff „THC“
Häufig wird der Begriff „THC“ ohne Differenzierung zwischen Gesamt-THC und Delta-9-THC verwendet. Der Gesamt-THC-Gehalt setzt sich zusammen aus dem unter Umständen tatsächlich im Lebensmittel vorhandenen psychoaktiv wirkenden Delta-9-THC und der im Rahmen der analytischen THC-Bestimmung in Delta-9-THC umgewandelten, nicht psycho-aktiv wirkenden Vorstufe Delta 9-Tetrahydrocannabinolsäure (THC-A). In frischen Hanf-pflanzen und an der äußeren Schale von Hanfsamen macht THC-A einen Anteil von bis zu 90 Prozent aus.

Ausgewiesen wird der Gesamt-THC-Gehalt nach dessen analytischer Bestimmung hingegen ebenfalls als Delta-9-THC-Gehalt, obwohl der psychoaktiv-wirkende Stoff Delta-9-THC im analysierten Lebensmittel reell quantitativ deutlich unter dem analytisch ermittelten Gesamt-Delta-9-THC-Gehalt liegt. Dies gilt auch für die THC-Wertangaben auf „lebensmittelwarnung.de“ (Anlage). Weitere Ausführungen zur THC-Analytik siehe „Analytische
Methode zur THC-Bestimmung“ (siehe Seite 3f.)

Beurteilung von THC im weltweiten Kontext
Für Gesamt-THC respektive Delta-9-THC in Lebensmitteln und seine tägliche Aufnahme pro Kilogramm Körpergewicht existieren weder in der EU noch in Deutschland bis dato verbindliche Grenzwerte. Auch die WHO hat entsprechende Werte bisher nicht festgelegt.

Für Stoffe, die wegen ihrer akuten Toxizität schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Exposition gesundheitliche Schädigungen hervorrufen können, wird über die akute Refenzdosis (ARfD) ein toxikologischer Grenzwert definiert. Davon abzugrenzen ist der toxikologische Grenzwert für die duldbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, kurz ADI).

Der ADI-Wert bezieht sich auf die chronische Wirkung einer Substanz und beschreibt die Menge eines Stoffes, die ein Verbraucher täglich und ein Leben lang ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Definition und Berechnung der Werte sind international harmonisiert.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, vormals BgVV) veröffentlichte im Juli 2000 einen ADI-Wert von 1 bis 2 Mikrogramm [1] pro Kilogramm Körpergewicht unter Berück-sichtigung eines Unsicherheitsfaktors von 20 bis 40 [2] für Gesamt-THC auf Basis einer minimalen Wirkdosis von 2,5 Milligramm pro Tag und pro Person (männlich, 70 Kilogramm). Damit ging das BfR von einer chronischen THC-Wirkung aus. Auf Basis dieser Kalkulation wurden vom BfR im Jahr 2000 für Deutschland Richtwerte für THC in Lebensmitteln herausgegeben und im Jahre 2006 nochmals bestätigt.

Bei Richtwerten handelt es sich um rechtlich nicht bindende Empfehlungen, bei denen
geringfügige Überschreitungen im Allgemeinen toleriert werden. Produkte sind als wertge-mindert zu bewerten, wenn der Richtwert um mehr als das Doppelte überschritten wird. [3] Einen anderen Ansatz verfolgte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen einer wissenschaftlichen Einschätzung zu „Risiken durch THC in Milch und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs für die menschliche Gesundheit“ in 2015, die für die gleiche Wirkdosis wie das BfR erstmalig eine akute Referenzdosis (ARfD) von einem Mikrogramm reinem Delta-9-THC pro Kilogramm Körpergewicht empfiehlt. Begründet wurden der Unsicherheitsfaktor von 40 und die Festsetzung einer ARfD mit beobachtbaren Effekten am zentralen Nervensystem (Stimmungsschwankungen, Sedierung) und Messung einer erhöhten Herzfrequenz innerhalb kurzer Zeit nach Verabreichung von Delta-9-THC. [4] Dieser Wert von 1 Mikrogramm Delta-9-THC pro Kilogramm Körpergewicht wurde nun bei der Einschätzung der Lebensmittelsicherheit auf das Hanf-Proteinpulver im aktuellen Fall angewandt.

Folgende Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Referenzbasis und voneinander abwei-chende Unsicherheitsfaktoren, die EFSA und BfR zur Ermittlung der maximalen THC-Aufnahme pro Tag angesetzt haben:
tabelle1

Die uneinheitliche Einschätzung von THC zeigt sich auch beim Vergleich nationaler Rege-lungen. Die Schweiz hat im Gegensatz zu Deutschland und Europa eindeutige Grenzwerte für Delta-9-THC in Lebensmitteln definiert, die deutlich über den Richtwerten des BfR liegen. [5] Ebenfalls deutlich höher ist der in Kanada (größter Produzent von Hanf-Lebensmittelroh-stoffen) geltende Delta-9-THC-Höchstwert von zehn Milligramm pro Kilogramm für Hanf-Lebensmittelrohstoffe. [6] Analytische Methode zur THC-Bestimmung
Die amtlich (validierte) Methode zur THC-Bestimmung in Hanföl ist die Gaschromatografie (GC) [7] in Verbindung mit der Massenspektrometrie (MS) oder der Flammenionisationsdetektion (FID). [3] [4] Die Analyse von hanfhaltigen Lebensmitteln zur Feststellung ihres Gesamt-THC-Gehalts erfolgt seitens der deutschen Behörden ebenfalls standardmäßig
mithilfe der GC-MS-Methode.#

Hitze gilt als wesentlicher Einflussfaktor für die Umwandlung des nicht psychoaktiv wirken-den THC-A in das psychoaktiv wirkende Delta-9-THC. Demzufolge wird bei Einsatz der GC-MS-Methode, bei der mit Temperaturen von 260 bis 300 Grad Celsius gearbeitet wird [7], nur der Gesamt-THC-Gehalt ermittelt. Wie bereits eingangs erwähnt, wird dieser Gesamt-THC-Gehalt ebenfalls als Delta-9-THC-Wert ausgewiesen. Zwar liegt nach der Analyse der Probe auch nur Delta-9-THC vor aber dieser Wert setzt sich aus dem tatsäch-lichen Delta-9-THC-Gehalt und dem durch Umwandlung aus THC-A entstehenden Delta-9-THC-Gehalt zusammen. Folglich dürfte bei der Bestimmung von THC in Lebensmitteln methodenbedingt der tatsächliche Delta-9-THC-Gehalt im betroffenen Lebensmittel deutlich unter dem analytisch ermittelten Gesamt-THC-Gehalt liegen.

Auch die EFSA weist in ihrem Report aus 2015 explizit darauf hin, dass beide Methoden (GC-MS und GC-FID) unzulängliche Ergebnisse hinsichtlich der Differenzierung von Delta-9-THC und THC-A und damit einen höheren Delta-9-Gehalt ausweisen als die Hoch-leistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC). Da im Rahmen der HPLC-Analytik die Temperaturen niedriger sind, dürften die ermittelten Delta-9-Werte deutlich näher an den tatsächlichen Delta-9-Werten des untersuchten Hanf-Produktes liegen. [4] Der Einsatz der GC-MS-Methode inklusive des damit ermittelten Gesamt-THC-Gehalts wird damit begründet, dass die Möglichkeit besteht, dass THC-A auch bei einer Wärmebehand-lung des Lebensmittels in Delta-9-THC umgewandelt werden könnte. [3] In vivo kommt es zu keiner Umwandlung von THC-A in Delta-9-THC. [4] Hauptkritik an der Risikobeurteilung: Anwendung falscher Referenzwerte
Hauptkritikpunkt an der Beurteilung des Risikos von Hanf-Lebensmitteln ist die Bezugnahme auf unterschiedliche Referenzwerte (Gesamt-THC versus Delta-9-THC), die für die Ein-schätzung der Verkehrsfähigkeit eines Lebensmittels über die Berechnung des prozentualen THC-Ausschöpfungsgrad der ARfD entscheidend sind.

Auch bei Hanf-Proteinpulver der Marke Veganz wurde der Delta-9-THC-Gehalt im Sinne des Gesamt-THC-Gehalts über das GC-MS-Verfahren festgestellt. Bei der Beurteilung der Ver-kehrsfähigkeit des Hanf-Proteinpulvers wurde dann der ermittelte Gesamt-THC-Gehalt zu der ARfD für Delta-9-THC in Beziehung gesetzt. Dies führt zu einer falschen Bewertung der Verkehrsfähigkeit, wie nachstehende Beispielrechnung für den im aktuellen Fall ermittelten Gesamt-THC-Gehalt von 20 Mikrogramm in 25 Gramm Hanf-Proteinpulver (0,8 Mikrogramm pro 1 Gramm Hanf-Proteinpulver) zeigt:

tabelle2

Daher ist bei jeder Bewertung sicherzustellen, dass immer die richtigen Werte miteinander verglichen werden. Bei Bezugnahme auf die EFSA-Empfehlung ist dies der Delta-9-THC-Gehalt (genaueste Methode: HPLC), bei Vergleich mit der BfR-Empfehlung der Gesamt-THC-Gehalt (GC-MS).

Bewertung des THC-Gehalts im verzehrfertigen Lebensmittel fehlt
Der EFSA-Wert bezieht sich allein auf die Delta-9-THC-Aufnahme pro Kilogramm Körper-gewicht, unabhängig vom verzehrfähigen Lebensmittel. Empfehlungen zum Delta-9-THC-Gehalt im verzehrfähigen Lebensmittel spricht die EFSA nicht aus. [4] Daher erfolgt die Beurteilung des Hanf-Proteinpulvers fälschlicherweise anhand des ebenfalls „falschen“ THC-Wertes allein für die Zutat nicht aber für das verzehrfähige Lebensmittel.

Typischerweise wird Hanf-Proteinpulver in Säfte, Milch-Shakes und Smoothies eingerührt und kalt verzehrt, so dass eine Umwandlung von THC-A in Delta-9-THC durch Hitzeeinwirkung ausgeschlossen werden kann. Solche Hanf-Proteinpulver-Mix-Getränke fallen als zubereitetes, verzehrfähiges Lebensmittel gemäß der BfR-Richtlinie unter die Kategorie „alle anderen Lebensmittel“ [1]. Für diese Produktgruppe gilt ein Gesamt-THC-Richtwertvon 0,15 Milligramm pro Kilogramm verzehrfähigem  Lebensmittel. [1] Die EFSA macht keine Angaben zum THC-Gehalt im verzehrfähigen Lebensmittel. Die Empfehlung der European Industrial Hemp Association (Europäischer Nutzhanfverband, EIHA) liegt bei 3,5 Milligramm pro Kilogramm für ein mit Hanf-Proteinpulver zubereitetes, verzehrfähiges Lebensmittel. [2] Die Berechnung ist abhängig von der Zusammensetzung des verzehrfähigen Lebensmittels (Mengenverhältnis der Zutaten).

Inkonsistenz bei der Ermittlung des Ausschöpfungsgrades
Wesentlich bei der Beurteilung der Lebensmittelsicherheit ist der Ausschöpfungsgrad in
Prozent der ARfD. Ein Ausschöpfungsgrad von über 100 Prozent impliziert jedoch nicht zwangsläufig eine konkrete Gesundheitsgefährdung sondern lediglich, dass ein mögliches Risiko mit der geforderten Sicherheit nicht auszuschließen ist. Eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Gesundheitsgefährdung kann nicht getroffen werden. Bei der Ermittlung des Ausschöpfungsgrades werden besonders gefährdete Bevölkerungs-gruppen herangezogen, im vorliegenden Fall zwei- bis dreijährige Kinder mit einem mittleren Körpergewicht von 15 Kilogramm. [8] Die Gewichtsangaben für Kinder dieser Altersgruppe beziehen sich auf Nachfrage beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf Werte der WHO für Mädchen. [9] Damit wird dem ungünstigeren Verhältnis von Nahrungsaufnahme zu Körper-gewicht Rechnung getragen. Warum hingegen bei der Beurteilung von Pflanzenschutzmittel-rückständen ein mittleres Körpergewicht für Zwei- bis Fünfjährige von 16,15 Kilogramm zugrunde gelegt wird [10] ist nicht nachvollziehbar.

Proteinsupplemente für Kleinkinder nicht geeignet
Der Bezugnahme auf Kinder als besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe kann generell gefolgt werden. Jedoch handelt es sich bei der Zielgruppe von Protein-Produkten um Er-wachsene, die Proteinsupplemente aufgrund besonderer Ernährungsformen oder sportlicher Aktivität zu sich nehmen. Ferner beziehen sich Verzehrempfehlungen laut Guideline Daily Amount (GDA) auf einen durchschnittlichen Erwachsenen mit einem Energiebedarf von 8.400 Kilojoule / 2.000 Kilokalorie. Referenzwerte für Kinder finden sich im Allgemeinen nur auf speziell für Kinder entwickelten Produkten. [11] Die Gabe von Proteinsupplementen an Kleinkinder ohne medizinische Indikation ist nicht ohne Weiteres anzuraten. 25 Gramm Hanf-Proteinpulver (Mindest-Verzehrempfehlung für den durchschnittlich Erwachsenen) entsprechen 12,5 Gramm Protein bei einem Proteingehalt von 50 Prozent. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt für Ein- bis Vierjährige eine tägliche Proteinzufuhr von einem Gramm pro Kilogramm Körpergewicht. [12] Die Werte der WHO [13] und Dietary Reference Intakes (DRI) [14] liegen noch darunter:

tabelle3

Damit wäre die empfohlene Tagesmenge bei 15 Kilogramm Körpergewicht fast ausge-schöpft. Bei ausreichender Energiezufuhr und ausgewogener Nahrungsaufnahme wird der Proteinbedarf jedoch in der Regel über die Nahrung gedeckt und die Supplementierung birgt die Gefahr einer Überdosierung, die bei nicht ausreichender Flüssigkeitszufuhr auf Dauer den Organismus, zum Beispiel die Nieren, belasten kann. Bei medizinischer Notwendigkeit sollte daher auf Produkte zurückgegriffen werden, die auf die Nährstoffanforderungen von Kindern abgestimmt sind.

Auch bei veganer Ernährung von Kindern und Jugendlichen, die von der DGE in ihrer Position zu veganer Ernährung nicht empfohlen wird, ist eine qualifizierte Beratung und regelmäßige Kontrolle der Versorgung mit potenziell kritischen Nährstoffen wie essenziellen Aminosäuren durch Ärzte oder Ernährungsberater notwendig, um gegebenenfalls korrigie-rend eingreifen zu können. Bei Personen mit besonderem Anspruch an die Nährstoffversorgung wie vegan ernährten Kleinkindern ist eine spezifische Lebensmittelauswahl und -zubereitung (hochwertige, nährstoffdichte Lebensmittel, altersgerechte Zubereitungs- und Darreichungsform) erforderlich. [15] Kein allergenes Potenzial im Vergleich zu anderen Proteinquellen
Dem in der Berichterstattung vereinfacht vorgebrachten Hinweis, Verbraucher sollten gene-rell auf Proteinquellen aus Nüssen oder Soja zurückgreifen, kann nicht uneingeschränkt gefolgt werden. Diese Lebensmittel besitzen ein sehr hohes allergenes Potenzial. Obwohl Hanfsamen (Rohstoff für Hanf-Proteinpulver) botanisch betrachtet ebenfalls den Nüssen zugeordnet werden, verfügen sie über kein allergenes Potenzial.

Die Problematik einer möglicherweise zu hohen Proteinaufnahme von Kleinkindern besteht darüber hinaus bei allen zur Supplementierung verwendeten Proteinprodukten, unabhängig von der verwendeten Hauptkomponente (Soja-, Nuss-, Milcheiweiß).

Empfehlung für Erwachsene auf Kinder nicht übertragbar
Unberücksichtigt bei der Richtwert-Betrachtung bleibt die unterschiedliche Dichte von CB-1-Rezeptoren (Cannabinoid-Rezeptoren vor allem im zentralen Nervensystem) als Teil des endogenen Cannabinoid-System bei Kindern und Erwachsenen. [16] Die Rezeptoren spielen bei der Koordination von Bewegungen, der Verarbeitung von Sinneseindrücken, der Schmerzverarbeitung und beim Gedächtnis eine Rolle. [17] Indem Delta-9-THC an diese Rezeptoren andockt, entfaltet es seine psychoaktive und damit in Lebensmitteln unerwünschte Wirkung.

Klinische Studien ergaben, dass Kleinkinder deutlich weniger sensibel auf Delta-9-THC reagieren und ein höheres Verhältnis von THC zum Körpergewicht tolerieren als Erwachsene. Dies ist unter Umständen auf die geringere Dichte an CB1-Rezeptoren zurückzuführen. [2] Daher ist festzuhalten, dass der Richtwert von 1 Mikrogramm THC für Erwachsene nicht ohne Weiteres auf Kleinkinder übertragbar ist.
Fazit
Grundsätzlich ist die Gabe von Proteinsupplementen ohne medizinische Indikation an zwei- bis dreijährige Kinder nicht ohne Weiteres empfehlenswert. Richtig ist, bei einer potenziellen Gefahr Lebensmittel vorsorglich vom Markt zu nehmen, ohne jedoch die sachliche Ebene in der öffentlichen Darstellung zu verlassen.

Die Erörterung der THC-Problematik sollte mit Sorgfalt und die Risikoeinschätzung auf Grundlage valider Informationen und Fakten erfolgen, um nicht Sachverhalte zu vergleichen, die nicht vergleichbar sind. Wünschenswert ist eine vernünftige Einschätzung der Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln anhand valider Daten, die alle unterschiedlichen Aspekte berücksichtigen.
Aktuelle Empfehlungen spiegeln nur Momentaufnahmen der derzeitigen Ergebnislage wider. Wissenschaftlich fundierte Vorschläge für neue Richtwert-Empfehlungen sowie eine realistische Einschätzung der THC-Thematik bietet der Report des nova-Instituts und der EIHA aus 2015. [2] Kontakt:
Hempro International GmbH & Co. KG
Münsterstr. 336
40470 Düsseldorf
Telefon: 0211-699 90 56-10
Fax: 0211-699 90 56-18
E-Mail: a.benske@hempro.com
Ansprechpartner:
Daniel Kruse (Geschäftsführung)
Andrea Benske (Qualitätsmanagement)

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